Allgemeine Information: Freischaffende/freiberufliche Künstler betreiben KEINEN gewerblichen Betrieb. Freiberufler sind NICHT beim Gewerbeamt angemeldet (nur beim zuständigen Finanzamt), sie besitzen somit keinen Gewerbeschein und unterliegen nicht der Gewerbeverordnung. Das deutsche Recht gewährt Vertragsfreiheit im Rahmen der deutschen bzw. europäischen Gesetzgebung – im Rahmen dieser Gesetze kann frei entschieden werden, wie ein Vertrag gestaltet wird und welche Rechte und/oder Pflichten den Vertragsparteien eingeräumt werden! Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind vorab schriftlich zu fixieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Johannes König: 1. Johannes König – Musik & Entertainment (nachfolgend JK genannt) – unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. 2. Dem Veranstalter sind Stil und Art der Darbietung bekannt. 3. JK ist nur an die durch diesen Auftrag vereinbarten Bedingungen gebunden. 4. Ein Vertrag kommt durch das beiderseitige Einverständnis zustande und wird telefonisch und/oder per E-Mail bestätigt. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer erfolgen. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich Auftrags-Inhalt, -Honorar und anderen -Vereinbarungen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen. JK garantiert, dass keine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen und personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, erfolgt. 5. Die Angebote von JK sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind, und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Auszahlung des vereinbarten Honorars erfolgt in bar am Anfang oder unmittelbar am Ende der Darbietung. Wurde bei der Terminbestätigung die Bezahlung durch Überweisung vereinbart, erfolgt die Bezahlung bis zu dem auf der Rechnung datierten Zeitpunkt – im Regelfall Datum des Auftrittstermins – auf das in der Rechnung angegebene Konto. JK weist darauf hin, dass Überweisungen einige Tage in Anspruch nehmen können. Dementsprechend ist die Überweisung rechtzeitig vom Veranstalter durchzuführen. Ist bis zum in der Rechnung datierten Zeitpunkt die Zahlung nicht auf dem Konto von JK eingetroffen, ist JK zu keinerlei Leistung verpflichtet. JK ist nach § 4, 20a UStG  – ebenso die Darbietung „MixxPickls“ – von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung wird auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. 6. Die Zahlung der Gesamtgage / des Honorars ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung des Künstlers beim Publikum. 7. Sämtliche anfallenden Nebenkosten, wie z. B. GEMA, KSK, Saalmiete, Energiekosten etc., hat der Veranstalter zu tragen. 8. Der Veranstalter sorgt für die nötigen technischen Erfordernisse, wie Stromanschlüsse, abschließbare und mit Spiegel versehene Waschgelegenheiten, separate sanitäre Einrichtungen, ausreichend Sitzgelegenheiten, mit Garderobenständern ausgerüstete(n) Garderobenraum/-räume mit möglichst direktem Bühnenzugang. Im Falle einer Übernachtung sorgt der Veranstalter für eine Nachtwache, die den Veranstaltungsraum mit den techn. Anlagen und den Instrumenten des Künstlers sowie den Parkplatz mit dem Fahrzeug von JK sichert. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Veranstalter. Weiteres regelt die techn. Anweisung von JK (Ziffer 14). 9. Für Auf- und Abbau der vor Ort technisch notwendigen Gerätschaften muss der Veranstalter bis zum Eintreffen von JK Sorge tragen, ebenso, dass Zufahrten frei sind und der Zugang zum Veranstaltungsraum zu den schriftlich angegebenen Zeiten möglich ist. Gleiches gilt für Parkplätze, Einfahrtberechtigungen und für Fahrzeuge des Künstlers. 10. Der Veranstaltungsraum ist in der Zeit eines evtl. Soundchecks bzw. einer Probe nicht für den Publikumsverkehr zu öffnen. 11. Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters, zahlt der Veranstalter dennoch das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung: - Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Honorars - Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % des Honorars - Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % des Honorars - Rücktritt bis 5 Tage vor Leistungsbeginn:   90 % des Honorars - Rücktritt nach dem 5. Tag vor Leistungsbeginn: 100 % des Honorars 12. Entfällt der Auftritt durch Verschulden von JK, ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gage/Vergütung. 13. Ist JK durch Krankheit verhindert, so hat er dies unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Lieferpflicht des Künstlers sowie die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Fall. 14. Die technischen Veranstalter-Informationen gelten uneingeschränkt als Vertragsbestandteile, einsehbar unter: http://www.jo-koenig.de/technik.htm 15. Im Falle von Übernachtung(en) von JK sowie seiner benötigten Hilfskräfte, bucht und zahlt der Veranstalter das Hotel und gibt die vollständigen Kontaktdaten des Hotels rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung des Künstlers schriftlich bekannt. Auf den Übernachtungsfall wird von JK bei Auftragsabschluss hingewiesen. 16. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 17. Im Falle der Verletzung einer der Auftragsbedingungen wird die Konventionalstrafe in voller Höhe fällig. Die Konventionalstrafe entspricht derselben Höhe wie die jeweils vereinbarte Gage bzw. das Honorar. 18. Dieser Auftrag unterliegt deutschem Recht. Als Vertragssprache gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand ist 64646 Bensheim/Bergstraße. Stand: 02/2021